Sport ab 1. Juli 2020
Ab Mittwoch, den 1. Juli 2020 gelten die neuen Regelungen. Auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg findet man die vollständige Verordnung des Ministeriums. Zitat aus www.km-bw.de
1. Was ist neu?
2. - In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
3. - In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
4. - Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig.
5. - Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.